Ostern steht für die Hoffnung, dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Symbolisiert wird diese Hoffnung am Auferstehungsmorgen des Ostersonntags mit dem Entzünden der neuen Osterkerze und dem Verteilen von kleinen Osterkerzen an die Gemeindeglieder. Da in diesem Jahr keine öffentlichen Osternacht- und Auferstehungsgottesdienste stattfinden können, hat der Bischofsrat der Hannoverschen Landeskirche im Einvernehmen mit der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen angeregt, am Karfreitag und Ostersonntag die Kirchen für Einzelpersonen zu öffnen. Außerdem gibt es eine Absprache zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz, dass in ökumenischer Gemeinschaft am Ostersonntag um 12:00 Uhr in möglichst allen Gemeinden das volle Geläut zum Osterfest erklingt. Durch die mit der Landesregierung abgestimmte "kleine" Kirchenöffnung kann beispielsweise am Ostersonntag angeboten werden, dass jeweils ein Familienmitglied die Möglichkeit hat, eine kleine Kerze der Hoffnung abzuholen. „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit dieser Einladung aussprechen und appellieren an die Gemeindeglieder, darauf zu achten, dass niemals mehr als zwei Personen gleichzeitig die Kirche betreten, um das Osterlicht nach Haus zu holen. Gleichzeitig freuen wir uns im Kirchenkreis darüber, dass uns der Bischofsrat mit diesem kleinen Signal die Möglichkeit gibt, in geschwisterlicher Verbundenheit mit den katholischen Brüdern und Schwestern, das Osterlicht leuchten zu lassen“, so Bernd Brauer, Superintendent des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland Bentheim. Wie genau die Pfarrämter und Kirchenvorstände von der Möglichkeit Gebrauch machen, ist den örtlichen Informationen, Aushängen und Internetpräsenzen zu entnehmen.
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