Recht des Kirchenkreises
Allgemeines
Die wesentliche Rechtsnorm für die Arbeit auf der Ebene des Kirchenkreises ist die Kirchenkreisordnung (KKO).
Im Folgenden finden Sie die Regelungen, die sich der Ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim für seine Arbeit selbst gegeben hat.
Im Folgenden finden Sie die Regelungen, die sich der Ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim für seine Arbeit selbst gegeben hat.
Synodale Gremien
Die lutherische Kirche ist in ihrer Struktur demokratisch verfasst. Die wesentlichen Entscheidungen werden durch parlamentarische Versammlungen ("Synode" und "Vorstand") getroffen. Sie verkörpern dabei die Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens auf der jeweiligen Ebene.
Haushalt und Finanzen
Die lutherische Kirche kennt als Körperschaft des öffentlichen Rechts strenge Regeln, Gesetze und Vorschriften, wie mit dem Geld der Kirche umzugehen ist. Mit beispielsweise dem Haushaltsplan werden die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit finanziell gesetzt und mit der Finanzsatzung der kirchenkreisinterne Finanzausgleich geregelt.
Pläne für die Zukunft (Planungszeitraum 2017 bis 2022)
Der Kirchenkreis entwickelt für die Erfüllung seiner kirchlichen Aufgaben und den seiner Aufsicht unterstehenden kirchlichen Körperschaften für jeden Planungszeitraum eine Finanzplanung, die neben der allgemeinen Finanzplanung, einen Gebäudebedarfsplan und einen Stellenrahmenplan umfasst.
Bei der Entwicklung der Finanzplanung sind die Belange des kirchlichen Verkündigungsauftrags und des diakonischen Auftrags, des Bildungsauftrags, des kulturellen Auftrags und des Öffentlichkeitsauftrags der Kirche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der personalwirtschaftlichen Ziele der Landeskirche gegeneinander und untereinander sachgerecht abzuwägen. Das Landeskirchenamt konkretisiert diese Ziele für einzelne kirchliche Handlungsfelder in den Grundstandards.
Der aktuelle Planungszeitraum begann am 01. Januar 2017 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022.
Bei der Entwicklung der Finanzplanung sind die Belange des kirchlichen Verkündigungsauftrags und des diakonischen Auftrags, des Bildungsauftrags, des kulturellen Auftrags und des Öffentlichkeitsauftrags der Kirche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der personalwirtschaftlichen Ziele der Landeskirche gegeneinander und untereinander sachgerecht abzuwägen. Das Landeskirchenamt konkretisiert diese Ziele für einzelne kirchliche Handlungsfelder in den Grundstandards.
Der aktuelle Planungszeitraum begann am 01. Januar 2017 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022.
Wie wir fördern, was wir wollen
Um die Verkündigung des Evangeliums in den Kirchengememeinden und im Kirchenkreis weiter zu stärken, werden die vorhandene Mittel, insbesondere kalkulierte Mehreinnahmen nach besonderen Kriterien verteilt, und Projekte der Eigeninitiative zu fördern.