Auch für die am 24.05.2022 veröffentlichte und vom 25.05.2022 bis einschließlich 22.06.2022 gültige Corona-Verordnung gilt: Sie können sich zurücklehnen. Die dort geregelten Schutzmaßnahmen bleiben im Wesentlichen unverändert (Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Details, die für Einrichtungen im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftsunterkünften wichtig sind). Die inhaltlich unveränderten Hygieneempfehlungen finden Sie mit neuem Gültigkeitsdatum versehen im Anhang sowie im Netz zum Download.
© Ulrich Hirndorf