© Ulrich Hirndorf

Was ist mit Ostern?

Thu, 25 Mar 2021 08:24:49 +0000 von Ulrich Hirndorf

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Schwestern und Brüder,
 
so unerwartet wie die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am 22.03.2021 auch mit ihren Konsequenzen für die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostermontag waren, so wenig konnte man damit rechnen, dass diese Beschlüsse schon zwei Tage später, am 24.03.2021, wieder zurückgenommen wurden.
 
Was bedeutet dies für Ihre Planungen für Gottesdienste von Gründonnerstag über Karfreitag, die Ostertage bis in die nachösterlichen Wochen?
Die Landesregierung Niedersachsen wird in den nächsten Tagen die derzeit gültige Corona-Verordnung, die noch bis einschließlich Sonntag, den 28.03.2021 gilt, überarbeiten und vorr. am 27.03.2021 veröffentlichen. Sie kennen inzwischen das weitere Prozedere: Wir werden diese überarbeitete Corona-Verordnung gründlich analysieren und auf dieser Basis unsere Empfehlungen überarbeiten. Rechtlich verbindliche Aussagen für Ihre Planungen von Gottesdiensten ab 29.03.2021 sind also nur auf Basis dieser überarbeiteten Verordnung möglich. Mit unseren Empfehlungen können Sie leider erst am Samstag, den 27.03.2021, evtl. auch erst am Sonntag, den 28.03.2021 rechnen – wir sind hinsichtlich des Zeitplans an den Zeitplan des Landes gebunden.
 
Sie müssen vieles schon jetzt vorbereiten. Das ist uns bewusst. Wir als Taskforce können zum jetzigen Zeitpunkt nur Annahmen zu möglichen Entwicklungen der Änderung der Verordnung äußern. Diese Annahmen bleiben aber wegen der oben geschilderten Schrittfolge der Beratungen mit Unsicherheit behaftet. Wir gehen davon aus, dass Gottesdienste in Präsenz mit den bekannten Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich sein werden. Aber deutlich ist auch, dass sich die Infektionslage in vielen Gebieten zur Zeit zuspitzt, so dass man regional mit Einschränkungen rechnen muss.
Für Ihre Beratungen zur Abwägung der verschiedenen Aspekte in der Entscheidung, Präsenz-Gottesdienste zu feiern oder auf diese zu verzichten, kann die ökumenische Erklärung der Bischöfe aus Niedersachsen hilfreich sein, die am 23.03.2021, also kurz vor der Rücknahme der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht wurde (s. Anlage). Auch wenn die politische Entscheidungslage inzwischen eine andere ist – die inhaltlichen Aussagen zu Gottesdiensten in der Karwoche und an Ostern bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.
 
Und wenn ich – ganz subjektiv – eine Lehre aus der Nachtsitzung der Bund-Länder-Konferenz ziehen soll, die auch für unsere schwierigen Entscheidungen relevant sein könnte, dann ist es diese, den Wert der Sabbat- bzw. Sonntagsruhe zu schätzen (wenn es irgend geht) und dann zu entscheiden. Als „kleine Sonntagsruhe“ könnte man die Nachtruhe ansehen. Wie heißt es doch in dem bekannten Abendgebet (EG 853): „… Geleite uns zur Ruhe der Nacht und vollende dein Werk an uns in Ewigkeit.“
 
Herzliche Grüße, auch im Namen der Mitglieder des Taskforce, bis in Kürze
Ihr Ralph Charbonnier, Theol. Vizepräsident des LKA
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