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Neuanpassung kirchliche Handlungsempfehlungen (Stand 22.06.2020)

Mon, 22 Jun 2020 10:03:12 +0000 von Ulrich Hirndorf

 Liebe Schwestern und Brüder in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen der Landeskirche, 
 ab Montag dem 22. Juni gilt eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen (siehe Anlage) mit weiteren Öffnungsregelungen innerhalb des Stufenplanes. Das hat auch einige Auswirkungen für die Arbeit innerhalb der Kirche, besonders der Kirchengemeinden, u.a.:
  
  •  es sind nun auch wieder ganz „normale“ Veranstaltungen der Kirchengemeinde möglich und die Begrenzung auf Konfirmanden-, Jugend- und Bildungsarbeit ist aufgehoben [ §1 (5a) ].
  •  Bei den Abstandsregeln ändert sich, dass nun bis zu zehn Personen, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören, zusammenstehen oder-sitzen können. Das hat Folgen für die Belegung der Plätze in Kirchen und Kapellen [ § 1 (5c) ].
  •  Unsere Empfehlung, dass (nur) bis zu 6 Bläserinnen und Bläser in einen Gottesdienst unter freiem Himmel mitwirken dürfen, heben wir auf [ § 2h ].
  •  Proben der Chöre unter freiem Himmel sind möglich [ § 2h ].
  
 Wir haben daraufhin unsere Webseite zum „Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben“ gründlich überarbeitet. 
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