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Neuer §14a untersagt außerschulische Bildung in Gemeindehäusern

Fri, 08 Jan 2021 22:41:48 +0000 von Ulrich Hirndorf

Liebe Kirchenvorstände, zunächst wünsche ich allen ein gesegnetes und hoffentlich gesundes neue Jahr 2021.
Anbei erhalten Sie die neue Verordnung des Landes Niedersachsen mit Wirkung vom 10.01.2021 mit der Bitte um Beachtung.

 Besonders weise ich auf den § 14 a hin, dieser sagt aus, dass im Bereich der außerschulischen Bildung ein Präsenzunterricht untersagt ist. Ich gehe davon aus, dass sich dies auch auf den Konfirmandenunterricht bezieht, auch wenn derzeit noch keine genaueren Handlungsempfehlungen unserer Landeskirche vorliegen. Diese reichen wir nach, sobald Sie uns vorliegen. In der Zwischenzeit empfehle ich auf digitale Formate und Angebote umzustellen.

 Da aber einige mit Beginn der kommenden Woche mit Konfirmandenunterricht in Präsenzform möglicherweise geplant haben, ist es mir wichtig, dass Sie diese Information so schnell wie möglich erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
 Bernd Brauer, Superintendent
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