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Abendmahl in Hausgemeinschaft möglich!

Tue, 31 Mar 2020 17:31:21 +0000 von Ulrich Hirndorf

In der Passions- und Osterzeit haben wir in diesem Jahr eine Ausnahmesituation, wie sie noch nie bestand: Eine leibliche Gemeinschaft in der Feier des Gottesdienstes und des Abendmahls ist uns nicht möglich. Das ist ein tiefer Schmerz für uns alle. In dieser geistlichen Notsituation sind viele kreative Ideen entstanden, wie Gottesdienst und Andacht gleichwohl gefeiert werden können.
In der Karwoche und zu Ostern, ganz besonders am Gründonnerstag, ist auch eine Abendmahlsfeier in der Gemeinschaft einer zusammenlebenden Familie oder Hausgemeinschaft möglich. Unsere Kirchenverfassung sagt dazu: „Im Notfall können alle Mitglieder der Kirche aufgrund ihrer Taufe Aufgaben des Amtes der öffentlichen Verkündigung wahrnehmen.“ (Artikel 12 Absatz 5). Damit kann in dieser geistlichen Notsituation jedes Mitglied unserer Kirche die Feier des Abendmahls leiten. Darüber besteht Übereinstimmung mit dem Bischofsrat.
Der Grundsatz in unserer Kirche bleibt bestehen, dass das Abendmahl eingesetzt wird von denen, die dazu ordnungsgemäß berufen sind, also Pastorinnen und Pastoren sowie Prädikantinnen und Prädikanten. Das Team im Michaeliskloster Hildesheim, unser Zentrum für Gottesdienst und Kirchenmusik hat dazu einen kleinen Ablauf gestaltet, der hier heruntergeladen und in den Familien verwendet werden kann.
Quelle: Hirndorf
Ein Hausabendmahl braucht wie in der Kirche Brot und Wein/Traubensaft und die Familie. Und warum nicht das Brot gemeinsam selbst backen?
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